(S1) Family member of foreigner(s) staying or residing in China or person who needs to come to China for personal matters (more than 180 days)
(1) Reisepass
Original Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragstellung und 2 freien Seiten für Visa. Eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen.
(2) Visa-Antragsformular und farbiges Passbild
Ein vollständig ausgefülltes Visa-Antragsformular und ein aktuelles farbiges Passbild (ohne Kopfbedeckung, von vorn) vor hellem Hintergrund (Größe: 48mm x 33mm) Link zu den Anforderungen. Sie müssen es online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
Denken Sie bitte daran, bei der Beantragung des Visums ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mitzubringen.
(3) Einwilligung Datenübermittlung_Hamburg
(4) Nachweisder Aufenthaltserlaubnis (gilt für alle Antragsteller, die ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehörige sie nicht sind)
Wenn Sie ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehöriger Sie nicht sind, müssen Sie Original und Kopie entsprechend gültiger Aufenthaltsdokumente, eine Arbeits- oder Studienerlaubnis oder andere gültige Unterlagen vorlegen, die von den jeweils zuständigen Behörden des Landes, in dem sich das Center befindet, ausgestellt wurden und den Antragsteller zu einem Aufenthalt berechtigen.
(5) Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa (gilt für Auslandschinesen, die in China, einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan geboren wurden)
Sollten Auslandschinesen zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, sind das Original des letzten chinesischen Reisepasses und eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten vorzulegen.
Sollten Sie vorher bereits chinesische Visa erhalten haben und ein chinesisches Visum mit einem neuen ausländischen Reisepass beantragen, der keine chinesischen Visa enthält, sollten Sie dementsprechend eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten des alten ausländischen Reisepasses vorlegen. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen. Eine Kopie des darin enthaltenen chinesischen Visums ist ebenfalls vorzulegen. (Falls Ihr Name im aktuellen Reisepass von Ihrem Namen im alten Reisepass abweicht, ist ein offizielles Dokument über die Namensänderung vorzulegen.)
Antragsteller, die Ihre in China lebenden Verwandten länger als 180 Tage besuchen möchten, müssen folgende Unterlagen einreichen:
(1) eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
(2) ein Einladungsschreiben der einladenden Person, das folgende Angaben enthalten muss:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben bezüglich des Besuchs (Anlass, beabsichtigtes Einreisedatum, beabsichtigte Reiseziel(e), beabsichtigte Aufenthaltsdauer, Beziehung zwischen einladender und eingeladener Person, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Person (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift der einladenden Person)
(3) Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, beglaubigte Abstammungsurkunden oder andere beglaubigte Personenstandsurkunden)
„Familienangehörige“ bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne oder Töchter unter 18 Jahre und Schwiegereltern.
Mitreisende Familienmitglieder von Antragstellern eines Z- oder X1-Visums müssen folgende Unterlagen einreichen:
(1) Kopien der erforderlichen Unterlagen für ein Z- oder X1-Visums
(2) Original und Kopie der jeweiligen beglaubigten Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Antragstellern eines Z- oder X1-Visums und mitreisenden Familienmitgliedern hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden oder andere Personenstandsurkunden)
„Familienangehörige“ bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhnen oder Töchter unter 18 Jahre und Schwiegereltern.
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines S1-Visums müssen bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
(1) Das Einladungsschreiben kann als Fax, Kopie oder Ausdruck eingereicht werden. Mitarbeiter des Konsulates können vom Antragsteller verlangen, das Einladungsschreiben als Original vorzulegen. Dem Einladungsschreiben chinesischer Bürger ist eine beidseitige Kopie des Personalausweises (ID) beizufügen (gilt für alle, die ein F, M, L, Q1- oder Q2-Visum beantragen).
(2) Mitarbeiter des Konsulates können den Antragsteller auffordern, zusätzliche Dokumente vorzulegen oder zu einem Gespräch im Konsulat zu erscheinen.
(3) Je nach Sachlage entscheidet das Konsulat, ob ein Visum ausgestellt wird. Darüber hinaus wird über die Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer entschieden.
