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Hinweis zur Visumbefreiung
China hat beschlossen, bis zum 31. Dezember 2026 eine einseitige visumfreie Regelung für normale Passinhaber aus 47 Ländern einzuführen: Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien, Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, Slowakei, Norwegen, Finnland, Sweden, Dänemark, Island, Andorra , Monaco, Liechtenstein, Südkorea, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Japan, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Russland(bis zum 14. Sep 2026).
Die Staatsangehörigen mit einem gültigen gewöhnlichen Reisepass (nicht amtliche Pässe) aus diesen Ländern können für geschäftliche oder touristische Zwecke, Familien- und Freundbesuch, Austauschbesuch sowie Transit für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tage visumfrei in China einreisen. Personen, die nicht die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise erfüllen, müssen weiterhin vor der Einreise nach China ein Visum beantragen.
Für weitere Informationen oder Beratung zu relevanten Richtlinien zur Visumbefreiung entnehmen Sie bitte Häufig gestellte Fragen zur vorübergehenden Befreiung von der Visumspflicht, List of Agreements on Mutual Visa Exemption und Visa-Free Transit Policies, oder rufen Sie bitte die Service-Hotline der Einwanderungsbehörden in Großstädten an.
Beijing: 0086-10-12367
Shanghai: 0086-21-12367
Guangdong: 0086-20-12367